Evangelische
Kirchengemeinde Kemnat
 
   
 

Hochzeit

Allgemein


Die rechtlich gültige Verbindung von Mann und Frau zum Ehepaar - auch vor Gott - geschieht auf dem Standesamt.

Der Schwerpunkt der kirchlichen Trauung liegt auf der Verkündigung der Hilfe Gottes für die Ehe und der Segnung des Ehepaares.
Die Traufragen wirken zunächst wie eine Doppelung zur standesamtlichen Trauung.

Inhaltlich haben sie aber verschiedene Zielrichtungen:
Die Fragen des Standesbeamten haben als Bezugspunkt den rechtlichen Schutz der ehelichen Gemeinschaft und die Verantwortung der Eheleute für einander vor dem bürgerlichen Gesetz.

Die Fragen im Gottesdienst betonen die von Gott geschenkte Gabe als Ehepartner für den anderen und das dauerhafte Angewiesensein auf die Hilfe Gottes für das Gelingen der Ehe.

 

 

Anmeldung

Damit die Hochzeit ihrer Bedeutung für ein Brautpaar entsprechend vorbereitet und durchgeführt werden kann, bedarf es einer langfristigen und sorgfältigen Planung. Damit die Terminierung nicht scheitert, ist eine Vorlaufzeit von sechs bis zwölf Monaten sehr zu empfehlen.

 



 

Die Terminabsprache mit dem Pfarramt sollte nicht als Letztes sondern als Erstes vorgenommen werden, damit hier eventuell mehrere in Frage kommende Samstage vorgemerkt werden können.

 

 

Was brauchen Sie für die Trauung:

1. Anmeldeformular

Im Pfarramt erhalten Sie auch das Anmeldeformular zur kirchlichen Trauung.

 

2. Eine Taufbescheinigung

Diese erhalten Sie vom Pfarramt der Gemeinde, in der Sie getauft wurden. Wenn Sie in Kemnat getauft wurden, sind die Tauf-Daten bereits vorhanden.

 


3. Zeit für ein Traugespräch
Sofern kein Trauungshindernis besteht (z.B. durch eine vorausgegangene Ehe eines Partners) findet etwa sechs bis acht Wochen vor dem Hochzeitstermin ein Traugespräch zur Vorbereitung des Hochzeits-Gottesdienstes statt. In diesem Gespräch geht es aber auch um Tipps und Hilfen für eine gelingende Eheführung.

 

4. Bescheinigung des Standesamtes über die Eheschließung

Dem Gottesdienst geht die standesamtliche Trauung voraus. Damit die kirchliche Trauung stattfinden kann, braucht das Pfarramt die Bescheinigung des Standesamtes über die Eheschließung. Am besten geben Sie diese Bescheinigung zusammen mit dem Stammbuch gleich nach der standesamtlichen Trauung im Pfarramt ab.

 

Weitere Hinweise

Mehr dazu finden Sie auch auf der Homepage unserer Landeskirche unter http://www.elk-wue.de/glauben/kirchliche-feiern/trauung/

 

 
 
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